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Vertragsärzt*innen können Leistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden, direkt mit dieser verrechnen. Manche Kassen stellen ihren Patient*innen einen Selbstbehalt in Rechnung.

Bei Wahlärzt*innen bezahlt der*die Patient*in das Honorar vorerst selbst, reicht dann die Honorarnote plus Zahlungsbestätigung bei der eigenen Krankenkasse ein und bekommt dann (je nach Regelung der Kasse) einen Teilbetrag rückerstattet. Da die einzelnen Krankenkassen verschiedene Tarifsätze haben, fallen diese rückerstatteten Beträge unterschiedlich hoch aus.



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