Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der Österreichischen Ärzteliste eingetragen sind. Erforderlicher Nachweis: Eintragung in der Österreichischen Ärzteliste |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen) |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Physiotherapeut*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Physiotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Ergotherapeut*innen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Ergotherapeut*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Logopäd*innen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Logopäd*in im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Kunsttherapie-Ausbildung absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Kunsttherapie-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
Wenn Sie NICHT in einem der bestNET. Expert*innen-Verzeichnisse aufscheinen möchten, sondern nur in der Anzeigen-Börse eine Klein-Anzeige schalten wollen (zB. "Biete Praxisraum"), verwenden Sie bitte die spezielle Registrierung für die Anzeigen-Börse.
Zur Registrierung für die Anzeigenbörse