Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der PsychotherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als PsychotherapeutIn eingetragen sind - PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als PsychotherapeutIn mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische PsychologInnen oder als GesundheitspsychologInnen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als PsychologIn tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psychologen/Psychologinnen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen PsychologInnen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
(Fach)ÄrztInnen, die in den öffentlich zugänglichen Ärzte-Verzeichnissen der Landes-Ärzte-Kammern gelistet sind. Erforderlicher Nachweis: Eintragung im öffentlich zugänglichen Ärzte-Verzeichnis der jeweiligen Landes-Ärzte-Kammer. |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die VORWIEGEND medizinische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten (Berufsverbände, Krankenanstalten, Ambulatorien, Gruppenpraxen) |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
PhysiotherapeutInnen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als PhysiotherapeutIn im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Physiotherapie als Dienstleistung entsprechend den österreichischen gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
ErgotherapeutInnen, mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister. Erforderlicher Nachweis: Eintragung als ErgotherapeutIn im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Ergotherapie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
LogopädInnen mit aufrechter Eintragung im Gesundheitsberuferegister Erforderlicher Nachweis: Eintragung als Logopäde oder Logopädin im Gesundheitsberuferegister (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Logopädie anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Ausbildung in Kunsttherapie absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Ausbildungsbestätigung für Kunsttherapie |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Kunsttherapie als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle MusiktherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
Wenn Sie NICHT in einem der bestNET. ExpertInnen-Verzeichnisse aufscheinen möchten, sondern nur in der Anzeigen-Börse eine Klein-Anzeige schalten wollen (zB. "Biete Praxisraum"), verwenden Sie bitte die spezielle Registrierung für die Anzeigen-Börse.
Zur Registrierung für die Anzeigenbörse