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Ärzt*innen können sowohl in freier Praxis arbeiten als auch im institutionellen Bereich (z. B. Krankenanstalten). Ärzt*innen in freier Praxis können mit den verschiedenen Krankenkassen einen Vertrag abschließen. Die Behandlung der Patient*innen dieser Kassen wird dann direkt mit den Kassen verrechnet.

Weiters gibt es sogenannte „Wahlärzt*innen“.
Das sind:
a) Ärzt*innen, die eine eigene Praxis haben, aber keinen Vertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen haben.
b) Ärzt*innen, die z.B. mit kleineren Kassen Verträge haben, aber mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nicht.
Ein*e Patient*in, der*die bei der ÖGK versichert ist, kann diese*n als Wahlärzt*in nehmen, ist also dort Privatpatient*in. Der*die Privatpatient*in muss das Arzthonorar vorerst selbst bezahlen und bekommt dieses bei Einreichung teilweise von seiner Krankenkasse rückerstattet. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kosten vor der Behandlung abgeklärt werden.



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