"Für die Jahre 2025 und 2026 wurden gemäß § 2 Absatz 2 der "Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit" folgende Förderschwerpunkte gesetzt:
- Kompetenzen und Qualifikation
- Stärkung ehrenamtliches Engagement
- Digitale Welten und Medienkompetenz
[...]"
Weiter Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugen...Quelle: Newsletter "Jugend", Jänner 2025, jugend@newsletter.bka.gv.at am 30.01.2025
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