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Ergotherapeut*innen arbeiten als Therapeut*innen entweder freiberuflich in einer ergotherapeutischen Praxis oder in einer Institution als Angestellte.

Bei freiberuflich tätigen Ergotherapeut*innen unterscheidet man:

Vertrags-Ergotherapeut*innen:
Die*der Ergotherapeut*in hat einen Vertrag mit einer oder mehreren Sozialversicherungsanstalten. Leistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden, können direkt mit dieser verrechnet werden. Klient*innen entstehen keine Kosten (außer dem Selbstbehalt bei einigen Sozialversicherungsanstalten).

Seit April 2021 gibt es die Möglichkeit bei Ergotherapeut*innen mit ÖGK-Kassenvertrag eine Therapie als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen.

Wahl-Ergotherapeut*innen:
Die*der Ergotherapeut*in hat einen Vertrag mit einer oder mehreren Sozialversicherungsanstalten als Wahl-Ergotherapeut*in. Für Klient*innen heißt das: man braucht eine Verordnung (Zuweisung) des*der behandelnden Ärzt*in, die vor der Therapie chefärztlich bewilligt werden muss. Nach erfolgter Therapie erhalten die Klient*innen eine Honorarnote, die dann bei der Sozialversicherungsanstalt für eine Kostenrückerstattung eingereicht wird (nur ein Teil der Kosten wird erstattet). Da die einzelnen Krankenkassen verschiedene Tarifsätze haben, fallen diese rückerstatteten Beträge unterschiedlich hoch aus.

WICHTIG: Wahl-Ergotherapeut*innen haben nicht automatisch mit allen Krankenkassen einen Vertrag. Fragen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung nach, ob Ihre*Ihr Ergotherpeut*in im entsprechenden Verzeichnis des Sozialversicherungsträgers aufscheint.

- Einige Sozialversicherungsanstalten vergüten auch Fahrtspesen.
- Hausbesuche müssen meist vorher bewilligt werden.

Für einige Behandlungen ist die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherungsanstalten auch an Zusatzausbildungen der freiberuflich tätigen Therapeut*innen gebunden.

Es ist ratsam, sich immer vor Beginn einer Therapie bei seiner Sozialversicherungsanstalt eingehend über Kosten und Zahlungsmodalitäten zu informieren, da es in den einzelnen Bundesländern auch verschiedene Arten der Verordnungen und Verrechnungen gibt.



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